Finanzielle Förderung (nach BAföG oder AFBG)
Schüler der Fachschule Technik können für Ihre Aus- und Weiterbildung finanzielle Unterstützung erhalten. Leistungen können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) bewilligt werden und sind in der Regel abhängig vom Einkommen und Vermögen.
Nach dem BAföG wird Ausbildungsförderung gewährt, wenn Schülern der Fachschule Technik die erforderlichen Mittel für den Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit soll dem einzelnen, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation seiner Familie, die Ausbildung ermöglicht werden, für die er sich nach seinen Interessen und Fähigkeiten entschieden hat. Ziel ist es, allen Auszubildenden vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen.
Das AFBG (auch „Meisterbafög“ genannt) verfolgt die Ziele, Teilnehmern an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Gefördert werden können Handwerker und andere Fachkräfte, die sich u. a. auf einen Fortbildungsabschluss zum Techniker vorbereiten. Die Förderung ist an bestimmte persönliche Anforderungen geknüpft.
Zuständige Stellen
BAföG-Amt
Klosterwall 2
20095 Hamburg
Tel.: (040) 42854-1905
Handwerkskammer Hamburg
Goetheallee 9
22765 Hamburg
Tel.: (040) 35905 387-9
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel.: (0431) 9003238
Bezirksregierung Hannover
Dezernat 203
Postfach 203
30002 Hannover
Tel.: (0511) 106 7481 / 7488
Weiterführende Links
"Meister-BAföG" - Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Studienfinanzierung mit BAföG (Bundesausbildungsförderung)
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